Jugendschutz

Vetragsschluß

Das Weingut C.H.BERRES GbR geht nur Vertragsbeziehungen mit volljährigen, geschäftsfähigen Kunden ein. Aus diesem Grund versichern die Kunden mit dem Aufgeben ihrer Bestellung, dass Sie über 18 Jahre alt sind und somit berechtigt sind, alkoholische Getränke im Sinne des Jugendschutzgesetzes zu erwerben. Die Kunden versichern weiter, dass ihre Angaben bezüglich ihres Alters, ihres Namens und ihrer Adresse richtig sind. Der Besteller verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass nur er selbst oder von ihm zur Entgegennahme der Lieferung ermächtigte volljährige Personen die Warenlieferung entgegen nehmen.

Soweit nicht volljährige Personen Bestellungen unter Angabe falscher Tatsachen und/oder ohne Genehmigung ihrer sorge- bzw. vertretungsberechtigten volljährigen Verantwortlichen veranlassen, widerruft das Weingut C.H.BERRES GbR die abgeschlossenen Verträge hiermit vorsorglich gem. § 111 BGB.
Erhalten wir Kenntnis von einer Bestellung, welche unter Angabe falscher Tatsachen, insbesondere Altersangaben, Namen, Adresse, getätigt wurde, behalgten wir uns neben dem o. g. Widerruf gem. § 111 BGB die Einleitung strafrechtlicher Schritte vor.

Die aufsichtspflichtigen Sorgeberechtigten der unter falschen Angaben bestellenden Minderjährigen bzw. Jugendlichen haften gemäß den gesetzlichen Vorschriften für allen aus den unter falschen Angaben gemachten Bestellungen entstehenden Aufwendungen.

Auszug aus dem Jugendschutzgesetz zu alkoholhaltigen Getränken

Unter 16 Jahren:
Abgabe (Verkauf oder Ausschank) und Verzehr von alkoholhaltigen Getränken sind generell verboten. Eine Ausnahme gilt für Bier, bierhaltige Mischgetränke, Sekt, Wein und weinhaltige Mischgetränke, wenn eine personensorgeberechtigte Person anwesend ist und dies erlaubt. Das Sorgerecht haben in der Regel die Eltern gemeinsam, ein Elternteil allein oder ein gerichtlich bestellter Pfleger oder Vormund.

ab 16 Jahren:
Abgabe und Verzehr von Bier, bierhaltigen Mischgetränken, Sekt, Wein und weinhaltigen Mischgetränken sind erlaubt.

ab 18 Jahren:
Abgabe und Verzehr von Spirituosen und spirituosenhaltigen Mischgetränken sowie allen anderen alkoholhaltigen Getränken sind erlaubt.

Hier noch einmal das Jugendschutzgesetz im Überblick

Getränke

Abgabe / Verzehr unter 16 Jahren

Abgabe / Verzehr über 16 Jahren

Abgabe / Verzehr über 18 Jahren

Bier

VERBOTEN*ERLAUBTERLAUBT

Biermischgetränke

VERBOTEN*ERLAUBTERLAUBT

Wein und Sekt

VERBOTEN*ERLAUBTERLAUBT

weinhaltige Mischgetränke

VERBOTEN*ERLAUBTERLAUBT

Spirituosen

VERBOTENVERBOTENERLAUBT

Spirituosen enthaltene Mischgetränke

VERBOTENVERBOTENERLAUBT

* Eine Ausnahme gilt für Bier, bierhaltige Mischgetränke, Sekt, Wein und weinhaltige Mischgetränke, wenn eine personensorgeberechtigte Person anwesend ist und dies erlaubt. Das Sorgerecht haben in der Regel die Eltern gemeinsam, ein Elternteil allein oder ein gerichtlich bestellter Pfleger oder Vormund.